Neue An- und Abflugrouten verletzen geltendes Raumplanungsrecht

Ist der Regierungsrat noch glaubwürdig?

Bevölkerungsdichte im Radius 20 km um den Flughafen Zürich

             Flughafen Zürich: Rechtlicher Handlungsspielraum der Schweiz

             Der Flughafen Kloten, aus zwei verschiedenen Blickwinkeln betrachtet

             Droht der Unique das gleiche Debakel wie der Swissair?

             Bilanz:Abstimmungsvorlage 1995 und Stand heute

             Die Schadstoff-Belastung durch den Flughafen Kloten

             Prognose Swissair/BAZL vor der Abstimmung vom 25. Juni 1995

 

Wehret den Anfängen

             Dual-Airport Dübendorf-Kloten: Hirngespinst oder demnächst Realität?


Mit den neuen An- und Abflugrouten über über eines der dichtest besiedelten Wohngebiete der Schweiz wird vorsätzlich geltendes Raumplanungsrecht verletzt

Mit den neuen An- und Abflugrouten über eines der dichtest besiedelten Wohngebiete der Schweiz wird vorsätzlich geltendes Gesetz verletzt. Da im geltenden kantonalen Richtplan keine An- und Abflugrouten über den  Süden enthalten sind und der Richtplan für alle Behörden verbindlich ist, brechen Regierungsrat und Bundesämter mit der im Sommer erteilten Zustimmung zu den Südanflügen in rechtlich bedenklicher Weise geltendes Gesetz. Das Raumplanungsgesetz ist noch der einzige wirkliche rechtliche Schutz gegen die Lärmbelastung von dichtbesiedelten Wohnregionen. Dass jetzt klar dagegen verstossen wird, kann von niemandem bestritten werden.

In einem Rechtsstaat darf geltendes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung (Raumplanungsgesetz) und zum Schutz der Umwelt (Umweltschutzgesetzgebung) niemals zu Gunsten von reinen Wirtschaftsinteressen durchlöchert werden! Wie kann es sein, dass ein Hochmoor durch die Bundesverfassung geschützt wird, nicht aber Zehn- und Hunderttausende der Zürcher Wohnbevölkerung vor Fluglärm und Absturzrisiken?

Die Verantwortung für Folgen dieses Rechtsbruchs tragen allein der Regierungsrat und die Chefbeamten des BAZL.

Die AFZL wird sich finanziell und personell auf dieses Szenario vorbereiten, denn das ist der entscheidende und letzte Ansatzpunkt der Flughafenlobby, mit dem das Ungeheuerliche endgültig legalisiert werden soll.

Der Richtplan kann von Privaten nicht angefochten werden, nur von Gemeinden. Deshalb fordern wir die Behörden der betroffenen Gemeinden auf, diese Beugung geltenden Rechts mit allen Mitteln auf Kantons- und Bundesebene zu bekämpfen.

Ist der Regierungsrat noch glaubwürdig?

Am 25. August 2002 schreibt der Regierungsrat des Kantons Zürich zur Frage der Luftverkehrspolitik:

"Der Flughafen Zürich liegt in der am dichtesten besiedelten Agglomeration der Schweiz. Es bedarf deshalb besonderer Anstrengungen des Regierungsrates, die berechtigten Schutzbedürfnisse der Bevölkerung zu wahren. Aus gesundheitlichen Überlegungen steht der Schutz vor übermässigen Immissionen im Vordergrund."

"Der Regierungsrat … misst dem Schutz der Bevölkerung vor den Belastungen aus dem Flugbetrieb eine sehr hohe Bedeutung zu und will mit aller Kraft dazu beitragen, dass die Belastungen so gering wie möglich ausfallen. Erste Priorität hat der Schutz der Nachtruhe der Bevölkerung. Ziel ist es, zu Gunsten der Flughafenanwohnerinnen und -anwohner eine möglichst ungestörte Nachtruhe festzulegen." 

"In der Nacht werden die Beeinträchtigungen der Qualität des Schlafes (Aufwachreaktionen) als besonders störend empfunden. Schlafstörungen können zu chronischen Ermüdungszuständen – gekennzeichnet durch Nervosität und erhöhte Reizbarkeit – sowie zu verminderter Leistungsfähigkeit führen. Treten die genannten Beeinträchtigungen wiederholt auf, so können diese Auswirkungen auf die Gesundheit im Sinne von Risikofaktoren haben." 

"Die Kommunikation über Flughafen und Flugbetrieb orientiert sich an den Grundsätzen der Offenheit und der Transparenz."


Diese Aussagen erscheinen angesichts der heute vorliegenden Situation schlicht als Hohn.

Zwei Jahre später macht Regierungsrat Christian Huber, der gleichzeitig im Verwaltungsrat von Unique sitzt, in einem Interview mit der Finanz & Wirtschaft u.a. folgende Aussage:

Frage: Rechnen Sie mit zusätzlichen Steuerausfällen durch Wegzüge von Lärmgeplagten in benachbarte,
fluglärmfreie Kantone wie Zug? 

Antwort: Es können keine Prognosen gestellt werden, wie viele Liegenschafteneigentümer und damit
Steuerzahler ein neues Domizil in fluglärmfreien Nachbarkantonen suchen könnten. Es ist hingegen damit zu rechnen, dass die betroffenen Gemeinden nicht nur Wegzüge, sondern auch Zuzüge haben werden, wobei die Zuzüger weniger finanzkräftiger sein könnten als die Wegzüger.


Dass Bürgerinnen aus Frustration und Enttäuschung den Kanton verlassen müssen, faktisch durch den eigenen Kanton enteignet werden, nimmt der Regierungsrat in Kauf. Wir lassen uns weder betrügen noch vertreiben. Das Vertrauen ist dahin. Wir haben genug vom Doppelspiel unserer Behörden.

Viele BürgerInnen haben sich entschlosen, unter diesen Umständen keine Steuern mehr zu bezahlen oder zumindest den Eigenmietwert zu reduzieren.
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Mit welchem Wachstum des Flugverkehrs ist zu rechnen?

Mit dem Ausbau der fünften Bauetappe und mit der neuen Festlegung der Lärmgrenzwerte durch den Bundesrat verfügt der Flughafenbetreiber für die An- und Abflugverfahren über einen technisch und gesetzlich weitgehend unbegrenzten Spielraum.

Eine Verdoppelung des Flugverkehrs in den nächsten 10 Jahren ist zuviel !

Der Flughafen Zürich-Kloten ist wirtschaftlich bedeutend und soll fortbestehen, aber er soll nicht grenzenlos ausgebaut werden. Die Region Zürich braucht keinen Hub-Flughafen, der gemäss Planung so viele Passagiere abfertigen soll wie der New Yorker Flughafen JFK heute. Rund die Hälfte dieser Passagiere sind Transitpassagiere, von denen nur die Swissair und Unique Airport profitieren, nicht aber die Region.

Wenn der Anflug- und Abflugverkehr nicht mehr im geplanten Umfang über Deutschland abgewickelt werden kann, muss ab 2001 mit dem neuen Betriebsreglement auf ein Regime ausgewichen werden, welches zwangsläufig eine der dichtest besiedelten Regionen der Schweiz belastet (Grafik rechts oben). 



Diese Entwicklung widerspricht klar den Grundlagen, welche dem Stimmbürger für die Abstimmung zum Ausbau des Flughafens vorgelegt wurden. Wir fordern die Plafonierung des Flugverkehrs und der Lärm- und Schadstoff-Emissionen auf die in den Abstimmungsunterlagen vom 25. Juni 1995 prognostizierten Maximalwerte.

"Ich habe am 25. Juni 1995 dem Ausbau des Flughafens Kloten zugestimmt. Heute weiss ich nun, dass uns vor der Abstimmung falsche Informationen vorgelegt wurden. Ich fühle mich als Stimmbürger betrogen."
 

E.S. Schlieren

Die Zahlen sprechen Klartext:

  • grün: Prognose Swissair/BAZL vor der Abstimmung vom 25. Juni 1995

  • orange: Prognose "Unique Airport" heute

  • violett: Tatsächliche Flugbewegungen heute

Frage: "Wem können wir glauben?"

Wir fordern nun eine klare gesetzliche Begrenzung der Flugbewegungen im Grossraum Zürich.