AKTION  FÜR  ZUMUTBAREN  LUFTVERKEHR


Der Flughafen Kloten ist eine schwere Belastung für die Umwelt. Die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung werden um ein Mehrfaches überschritten. Das Umweltschutzgesetz wird mit Füssen getreten.

Das Gesetz schreibt vor:
Gemäss Art. 13 des Umweltschutzgesetzes sind Luftschadstoff-Immissionen, welche die Grenzwerte überschreiten, schädlich oder lästig. Zu ihrer Verminderung oder Beseitigung ist von den Kantonen ein Massnahmenplan zu erstellen. 

Auszug aus dem Erfolgskontrollbericht 1998 zur Reduktion der Luftbelastung im Kanton Zürich (Baudirektion Kanton Zürich)

Die Karte "NO2-Immissionen im Kanton Zürich 1997" (Karte rechts) zeigt, dass die Belastung in der Stadt Zürich und um den Flughafen nach wie vor übermässig hoch ist. 

Der Immissionsgrenzwert beträgt für NO2 gemäss Luftreinhalte-Verordnung 30 µg/m3.

NOx (NO + NO2) bildet zusammen mit Kohlenwasserstoffen giftiges Ozon. In epidemiologischen Untersuchungen konnte eindeutig ein Zusammenhang zwischen der Ozon-Belastung und dem Auftreten von akuten und chronischen Atemwegbeschwerden nachgewiesen werden. Web-Sites über Gesundheitsschäden durch Ozon: 1  2  3  4 

Auf der Karte, welche die Veränderungen von 1995-1997 wiedergibt (Karte rechts), wird ersichtlich, dass sich die Anstrengungen zur Schadstoffreduktion vor allem in Zürich und Winterthur ausgewirkt haben (Reduktion bis 15%). Verschlechtert hat sich die Immissionssituation vor allem um den Flughafen (Zunahme über 15%!).

Die Messwerte belegen, dass die NOx-Emissionen des Flughafens, entgegen der Prognose, zugenommen haben. Nicht nur die Soll-Kurve ist überschritten, auch der prognostizierte Wert für das Jahr 2000 ohne Massnahmenplan ist bereits 1997 annähernd erreicht.

Die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung sind in der Umgebung des Flughafens auch längerfristig unerreichbar. Deshalb ist es unerlässlich, dem Bund für die überarbeitete Rahmenkonzession Massnahmen zur weiteren Schadstoffverminderung zu beantragen.


Nach Einsichtnahme in den Erfolgskontrollbericht 1998  hat der Regierungsrat u.a. beschlossen:

"Die Baudirektion wird beauftragt, für den Flughafen Zürich-Kloten im Hinblick auf dessen Ausbau aufgrund der neuen Luftverkehrsprognosen ein erweitertes Massnahmenpaket auszuarbeiten."