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"Erlebnis-Wochen"
im Mystery Park
Dock B
Anlässlich der Einweihung des "Event-Docks" soll der Flughafen Zürich vom 12. August bis 2. Oktober eine grosse Unterhaltungsmeile
werden
Unique plant "Elebnis-Wochen". Im ehemaligen Dock B werden
die Designausstellung "Airworld", eine Modeschau mit legendären Swissair-Uniformen, verschiedene flughafenspezifische Filmvorführungen, Podiumsdiskussionen und eine zweitägige Versteigerung von
Swissair-Gegenständen stattfinden. Ende August auch ein "Terrassenfest". Zudem seien Konzerte mit Künstlern und ein Oktoberfest geplant, mit Bierzelten, Chilbi und Brezeln, wozu über 100 000 Besucher
erwartet werden (für die von Unique eine halbe Million Franken budgetiert wurde...).
Kommentar:
Nun - da werden dann schon die Weichen für die Ablehnung der Volksinitiative gestellt. Die Massen werden wieder von weit her begeistert anströmen, alles modern, cool und lässig finden, sich an der gloriosen
Vergangenheit nostalgisch aufgeilen - und die ewig-vorgestrigen Nörgel-Schneiser mit ihrem Nachtruhe-Spleen und sauertöpfischen Limitiergeschwafel kollektiv ins verpfefferte Hinterland verwünschen.
Scheinheilige PR-Event-Demokratie pur - im Hintergrund eine mild lächelnde Göttin Rita, die ihre Hände segnend und schützend über das geheiligte Pistenkreuz ausbreitet. Gopfriedstutz.
Der plumpe Versuch, das
Entschädigungsproblem nach Bern zu
verschieben
In einem von "Noiseletter" am 1. Juni 2005 veröffentlichten Interview mit Andreas Schmid, dem Verwaltungsratspräsidenten der Flughafen Zürich AG, werden neben der unklaren Situation um die
Entschädigungsfragen wegen Fluglärmimmissionen auch die zunehmenden Akzeptanzprobleme des Flughafens bei der Bevölkerung rund um den Flughafen angesprochen.
Auf die Frage, ob der Bundesrat in Bern genügend Initiative für die Lösung dieser unbequemen Probleme rund um den Flughafen aufbringe, äussert sich Schmid distanziert zurückhaltend. Er habe das Gefühl, dass "Bern eben weit weg von Zürich
sei". Man sei sich dort zwar der Problematik bewusst, er habe aber den Eindruck, man sei dort dieses Themas eher überdrüssig und blende es lieber aus. Er sei sich nicht sicher, ob in Bern auch ein wirkliches
Bewusstsein für die Belastungen der neu Betroffenen vorhanden sei. Damit fehle möglicherweise auch der Druck, das Problem tatsächlich anzugehen und abschliessend und verlässlich zu lösen.
Kommentar:
Als von der fragwürdigen und rücksichtslosen Durchsetzung der neu eingeführten Anflugvarianten direkt Betroffene haben wir für die passive und verdrängende Haltung der Volksvertreter in Bern kein Verständnis. Offenbar ist es bisher nicht gelungen, den zunehmend bedrohlich aufgestauten Unmut der unmittelbar neu vom Fluglärm betroffenen weiten Bevölkerungskreise gegenüber der Landesregierung glaubhaft auszudrücken. Die Züricher Kantonsregierung, die durch ihr kurzsichtiges und teils
egoistisches Verhalten in der Vergangenheit die heutige Situation rund um den Flughafen Kloten wissentlich und massgeblich mitprovoziert hat, versucht heute die unbequemen Ansätze zur Lösung des Problems nach Bern weiter zu verschieben. Offenbar ist dort jedoch die Signalwirkung der letzten
Grossdemonstration der betroffenen Bevölkerungskreise auf dem Bundeshausplatz immer noch nicht richtig aufgenommen worden. Die Glaubwürdigkeit der wankelmütigen Regierungsvertreter ist daher weiterhin rapide im Schwinden begriffen. Wegschauen, weghören und die Probleme einfach aussitzen, das kann zu keiner tragfähigen Lösung führen.
Genau wie vor der Ablehnung des Staatsvertrages weibeln auf der anderen Seite die Interessensvertreter der Flughafenlobby wieder eifrig für ihr unantastbares Werk, das derzeit aber nur auf Kosten und zum Schaden der neu betroffenen Bevölkerungskreise gewinnbringend betrieben werden und wunschgemäss weiter wachsen kann. Offenbar haben sich die unfreiwillig Betroffenen entlang der neuen Anflugachsen
und Abflugrouten bisher noch immer zu wenig verständlich und deutlich gewehrt. Der neu als kompromissloses Hauptargument ins Feld geführte volkswirtschaftliche Nutzen des Landesflughafens ist bisher für die Betroffenen nur als Schaden wahrnehmbar in Erscheinung getreten, der sich angeblich noch nicht einmal zuverlässig abschätzen oder gar beziffern lasse. Entschädigungsforderungen gegenüber
Unique sollen nun plötzlich indirekt die vitalen Nationalinteressen der ganzen Schweiz gefährden: Vom Fluglärm Betroffene werden subtil zu nörgelnden Landesverrätern, egomanen Nestbeschmutzern und
stumpfhirnigen Wohlstandsverhinderern stigmatisiert.
Die Flughafen Zürich AG als privatisierte Unternehmung mit staatlicher Konzession verlangt nun durch ihre Lobby-Vertreter im eiligen Hauruck-Verfahren einen Blankoscheck vom Gesetzgeber, der Ansprüche auf gewinnschmälernde Entschädigungsforderungen durch die betroffenen Bevölkerungskreise von vorneherein ausklammert. Offenbar sind diese Entschädigungsansprüche aber nicht gänzlich ungerechtfertigt, denn aus Sicht von Unique bietet das Bundesgericht auf der Rechtssprechungsebene wohl zu wenig zuverlässig vorhersehbare und vorausberechenbare Rechtsentscheide zum einseitigen Schutz der
Unternehmensinteressen. Daher soll es jetzt lieber Bundesbern als leichter erreichbarer (Sonder-)Gesetzgeber richten. Bei der handstreichartigen Durchsetzung der Südanflugroute per Notrecht hat sich diese
Methode ja bereits bestens bewährt. Das ist also letztlich die Form von verlässlicher und abschliessender Rechtssicherheit, die der Unique-Verwaltungsratspräsident im Interesse seiner Aktionäre - wohlgemerkt
auch der Vertreter in der Züricher Kantonsregierung - einfordert: Eine vorsorgliche Knebelung der unverschämt gewordenen Entschädigungs-Schreihälse. So zeigen sich eben nun auch die vorhergesagten unangenehmeren Folgen der sogenannten "Privatisierung": Die eingeflogenen Gewinne werden abkassiert, möglichst sogar mit staatlich garantierter Planungssicherheit, die Belastungen hingegen gleichmässig auf die betroffene Bevölkerung abgewälzt, und zwar logischerweise entschädigungslos. Der brave Bürger winkt stattdessen täglich morgens ab 6 Uhr mit seinem
Unique-Fankäppli dankbar ergeben jedem anfliegenden Jet zu und freut sich überschwänglich über das lautstark in Richtung Kloten an ihm vorüberfliegende Stück Wirtschaftswachstum. Verursacherprinzip? Umweltschutzgesetz? Lärmschutzverordnung? Rein wirtschaftlich gesehen, alles nur hinderliche und lästige Plagen, unnötige kleingeistige Hindernisse und unfaire Beschränkungen auf dem direkten Weg zum grossen Geld, die es taktisch am besten gleich zusammen mit den notorisch aufsässigen und widerspenstigen Fluglärmquerköpfen dahinter auszutricksen gilt.
Gopfriedstutz.
Den vollständigen Text des Interviews
vom 30.05.2005 finden Sie hier

"Gratis entsorgt: Fragen zum Kerosin-Notablass" Über dem angrenzenden süddeutschem Gebiet
sind während circa 20 Minuten in einer Flughöhe von rund 3600 - 3700 Meter über Meer (also in rund 3 km Höhe über Grund) 45 Tonnen Kerosin
abgelassen worden. Gemäss verschiedener Studien bestehe dabei keine Gefahr für Umwelt und
Bevölkerung.
In einer knappen Medienmitteilung teilte die Flugsicherung Skyguide am 1. Juni 2005 mit, dass ein grösseres Flugzeug (MD11) unmittelbar nach dem Start in Kloten wegen technicher Probleme notfallmässig einen Fernost-Flug nach Bangkok abbrechen musste, um unmittelbar danach wieder auf dem Flughafen zu landen. Wie in solchen Notfällen üblich, musste das Gewicht des vollgetankten Flugzeugs durch Ablassen des mitgeführten Treibstoffes (so g. Fueldumping) für die Notlandung reduziert werden. Am frühen Nachmittag seien daher über dem angrenzenden süddeutschem Gebiet während circa 20 Minuten in einer Flughöhe von rund 3600 - 3700 Meter über Meer (also in rund 3 km Höhe über Grund) 45 Tonnen Kerosin abgelassen worden. Gemäss verschiedener Studien bestehe dabei keine Gefahr für Umwelt und
Bevölkerung.
Kommentar:
Sind wir alle zuerst einmal froh, dass nicht schon wieder in der Bodenseeregion medienwirksam Bruchstücke eines brennenden Grossraumflugzeugs vom Himmel gefallen sind, und dass alle Passagiere unbeschadet mit dem Schrecken davon kamen. - Doch was bedeutet es eigentlich, wenn 45000 Kilogramm einer brennbaren, öligen und petrolartig riechenden Flüssigkeit, die eigentlich als Flugturbinenkraftstoff verwendet werden sollte, über der Landschaft weiträumig in die Luft versprüht wird?
Um was handelt es sich denn beim Düsenkraftstoff Kerosin, das auch als Flugpetrol ("Turbine fuel") bezeichnet wird? Kerosin ist wie die anderen Treibstoffe Benzin und Dieselöl ein Produkt aus der Erdölverarbeitung. In den Raffinerien wird das Rohöl aufgetrennt in verschiedene Fraktionen, die sich letztlich durch ihren Siedetemperaturbereich, ihre Flüchtigkeit bzw. Verdampfbarkeit und Entzündlichkeit unterscheiden. Das Autobenzin gehört dabei zu den eher niedrig siedenden und daher leichter flüchtigen Bestandteilen ("Leichtbenzine"), Dieselkraftstoffe sowie Heizöl und Schiffsdiesel ("Schweröle") weisen dagegen höhere Siedetemperaturbereiche auf. Der Düsenkraftstoff Kerosin liegt mit seinen Eigenschaften dabei etwa in der Mitte zwischen Autobenzin und Dieselöl und weist gemäss den Spezifikationen der Hersteller einen Siedetemperaturbereich von ca. 160 bis 260 °C auf. Das Mass für die Entzündlichkeit (Flammpunkt) von Kerosin liegt daher auch zwischen dem von Benzin und Diesel.
Am Flughafen Zürich werden Düsenflugzeuge mit Kerosin der Klasse "Jet A-1" betankt, das pro 1000 Liter rund 800 kg wiegt. Somit wurden am 1. Juni aus dem Pannenflugzeug mehr als 56000 Liter Kraftstoff abgelassen und in die Luft bzw. die Atmosphäre geblasen. Laut Angaben von Skyguide bestehe für Umwelt und Bevölkerung dabei keine Gefahr. Stimmt das?
Möglicherweise eben doch nicht so ganz: Denn zumindest in der Luft sind gemäss Angaben von Skyguide während einem Kerosinablass rund um das Pannenflugzeug erhöhte Sicherheitsabstände einzuhalten: Nämlich jeweils 10 nautische Meilen (das sind rund 18.5 km) nach vorne und auf die Seiten, 50 nautische Meilen (rund 92.5 km) nach hinten (entsprechend 15 Minuten Flugzeit), sowie etwa 900 Meter nach unten und 300 Meter nach oben. Der Grund dafür ist einfach zu verstehen: Beim Vorhandensein einer geeigneten heissen Zündquelle könnte sich sonst die als verdampfender Nebeltröpfchenschweif vom Flugzeug zurückgelassene Flugbenzin-Luft-Gemischwolke explosionsartig entzünden ...
Stellen Sie sich nur einmal vor, Sie würden auf der Autobahn aus Ihrem zügig fahrenden Auto heraus probehalber mit einem Gartenschlauch eine Tankfüllung Ihres Autobenzins oder Diesels in weitem Bogen in die Luft versprühen! Selbst wenn dabei "nichts" passiert, also niemand zufällig eine brennende Zigarette bereit hält, man dürfte den Kondensstreifen Ihrer Fueldumping-Spur zumindest wohl noch eine ganze Weile deutlich riechen! Und stellen Sie sich zudem die stinkende Sauerei vor, wenn erst eintausend Autofahrer in einer Kolonne hintereinander jeder seinen Tank mit 56 Litern ablässt, um so in 20 Minuten insgesamt 56000 Liter Treibstoff in die Umwelt zu blasen! Aber wie auch immer: Behördlicherseits besteht keine Gefahr für Umwelt und Bevölkerung.
Warum werden denn beim Tanken Ihres Autos seit einigen Jahren die entweichenden Treibstoffdämpfe mit einem aufwändigen Gasrückführsystem am Einfüllstutzen penibel aufgefangen? - Weil es nicht nur in der Schweiz klare Umweltvorschriften gibt, die verlangen, dass aus Gründen der Luftreinhaltung sowie zum Schutz des ökologischen Gleichgewichts unserer Atmosphäre flüchtige organische Verbindungen möglichst nicht mehr in die Umwelt entweichen sollten. Und was versteht der Gesetzgeber unter "flüchtigen organische Verbindungen", sogenannten VOC's (volatile organic compounds)? Die Schweizer "Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organische Verbindungen, (VOCV)" vom 12. November 1997, in Kraft seit dem Jahr 2000, nennt ein wichtiges Kriterium: Betroffen sind alle organischen Verbindungen mit einem Siedepunkt bis 240°C bei Normaldruck. Darunter fallen im einzelnen praktisch alle flüchtigen Kohlenwasserstoffe und Gemische, die als Lösungsmittel (wie z. B. Lackbenzin, Terpentin, Farbverdünner) verwendet werden oder in Produkten wie z. B. Lacken enthalten sind. Selbst die flüchtigen Riechstoffe aus Ihrem Parfümflacon bis hin zur Schuhwichse sind penibelst der Schweizer Lenkungsabgabe unterstellt. Seit Januar 2003 entrichten die Konsumenten fast gänzlich unbemerkt die Lenkungsabgabe für alle diese Produkte, die solche VOCs enthalten, und zwar mit jeweils ordentlichen 3
SFr pro Kilogramm enthaltene flüchtige Komponente.
Kraftstoffe sind von den darin enthaltenen flüchtigen organischen Verbindungen her eigentlich auch den VOCs zuzuordnen. Da Autokraftstoffe aber normalerweise im Motor verbrannt werden und nicht direkt in die Umwelt versprüht werden, fallen sie nicht unter diese Lenkungsabgabe, der Staat behält dafür ja bereits über 80% des Verkaufspreises als Steuer ein. Flugzeugkerosin dagegen ist, wie wir alle wissen, noch immer steuer- und abgabenfrei zu haben - und darf sogar ohne jede Kostenfolgen für den fliegenden Verursacher bei Bedarf im Tonnenmass in der Umwelt versprüht werden. Das flüchtige Erdöldestillat verdampft ja angeblich rückstandsfrei und vollständig bei normalen Umgebungstemperatur, verschwindet also vom Winde verweht irgendwohin in die Atmosphäre, und das natürlich ohne jede Gefährdung der Umwelt und Bevölkerung.
Bei Ihrem Nagellack oder Imprägnierspray hat der Gesetzgeber aber offenbar eine ganz andere Brille auf, da werden Ihnen pro Kilo enthaltene VOC jeweils 3 Franken Lenkungsabgabe zum Schutz des ökologischen Gleichgewichtes schon beim Einkauf abgegriffen und Sie zahlen korrekt für jeden verdampften Milliliter. Andererseits verschwinden aber innerhalb von 20 Minuten mehr als 56000 Liter Kersoin spurlos in dieser "Ökobilanz" - rückstandsfrei verdampft. Würde der fliegende Verursacher genauso gerecht dafür mit der Schweizer Lenkungsabgabe belangt, müsste er für 45000 Kilogramm dummerweise verdampftes Flugpetrol als VOC-Abgabe gemäss Verordnung einen Betrag von 135000 SFr für einen solchen vermurksten Flugzeugstart an die Staatskasse abliefern. Wohl ein zu teurer Spass für die steuerbefreite und sonst schon so überstrapazierte Billigflugindustrie. Aus den Augen - aus dem Sinn: Atmen Sie ganz enstspannt tief durch: Verhältnisschwachsinn pur!
Gopfriedstutz.
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