Neue Zürcher Zeitung, 7. Februar 2004, 03:17

Fürstentum Regierungsrat?

Die vier Frauen und drei Männer im Zürcher Regierungsrat scheinen sich ihrer Sache im Moment sehr sicher zu sein. Der Kantonsrat und das Volk können beschliessen, was sie wollen, doch der Regierungsrat macht, was er will. So geschehen in der Frage des Steuerabzugs für Senioren, den das Volk, sehr knapp zwar, wieder einführen will. Die Regierung zeigt keine Lust, den Volkswunsch umzusetzen. Widerspenstig verhält sie sich auch in der Frage des Steuerpakets des Bundes. Obwohl im Kantonsrat eine breite Allianz von SVP, FDP, CVP und EVP im unzweideutigen Verhältnis von 101 zu 67 Stimmen klar gemacht hat, dass der Kanton Zürich das Steuerpaket nicht bekämpft, tun die sieben Regierungsmitglieder genau das Gegenteil.

Der Beispiele sind noch mehr. Vor sechs Wochen hat der Kantonsrat dem Regierungsrat die Mittel für Beförderungen beim Personal gestrichen. - Der Regierungsrat lässt gleichwohl höhere Löhne auszahlen. Ebenfalls im Dezember hat der Kantonsrat beschlossen, in den Bereichen Handarbeit und Lektionenzahl an Mittelschulen dürfe nicht so einschneidend gespart werden, wie dies die Regierung vorschlug. Die Zurückgepfiffene tat darauf kund, sie gedenke nicht, diesen Beschluss umzusetzen. Demonstrativ passiv geht der Regierungsrat auch die vom Kantonsrat 2003 beschlossene Revision des Steuergesetzes an. Er beabsichtigt, sie erst 2006 in Kraft zu setzen.

Darf die Regierung tun, was sie tut, fragt man sich angesichts dieser «Eigenständigkeit», oder schätzt sie ihre Stellung nach der Renaissance der Politik gegenüber der Wirtschaft etwas gar wichtig ein? Verwechselt sie den Regierungsrat mit einem Fürstentum?

Es ist politischer Alltag, wenn eine Regierung andere Meinungen vertritt als das Parlament. Deren Meinungsdifferenzen sind einer der Motoren der Demokratie, die in der Regel zu ausgewogenen Lösungen führen. Aussergewöhnlich aber sind die hohe Zahl der Widerborstigkeiten innert kurzer Zeit sowie die Tatsache, dass die Regierung wie im Fall des Steuerpaketes aktiv gegen den Beschluss des Kantonsrates vorgeht. Wird ein Regierungsmitglied um seine Meinung gefragt, kann es die Mehrheitsmeinung selbstverständlich vertreten. Aktives Unterlaufen der Beschlüsse des Kantonsrates dagegen ist unzulässig. Das sehen praktisch alle politischen Parteien so, die der Regierung solches Gebaren denn auch in unüberhörbar gereiztem Ton ankreiden. Man neigt dazu, den Kritikern zuzustimmen, schliesslich, so hat man es im Staatskundeunterricht gelernt, fällt die Legislative die Beschlüsse, die Exekutive führt diese aus.

Zu beurteilen ist das Verhalten der Regierung wohl anhand dreier Kriterien: der gesellschaftlichen Spielregeln, der politischen Zulässigkeit und des geltenden Rechts.

Mit Blick auf die Moral lässt sich sagen, dass es durchaus beruhigend ist, eine selbstbewusste Zürcher Regierung an der Arbeit zu wissen. Ihre Mitglieder können mit gutem Recht auf die Volkswahl verweisen, die genau sie als Personen mit bestimmtem politischem Programm ins Amt gehoben hat. Gestützt auf diese Legitimation, darf sich ein Politiker frei äussern. Gelangen die Wähler einmal zur Ansicht, ein Regierungsmitglied treibe es zu bunt, können sie es bei nächster Gelegenheit abwählen. Anders ist es aber bei einer Regierung, die sich, um das zugehörige Modewort zu gebrauchen, renitent verhält, weil sie Niederlagen nicht einstecken kann. Sie verliert ihre Glaubwürdigkeit rasch, denn wer eine Abstimmung verloren hat, hat das nach geltendem Demokratieverständnis zu akzeptieren und im Übrigen zu schweigen.

Bleibt unter dem Aspekt des Respekts das Thema der Staatsverdrossenheit. Das Volk wünscht einen Steuerabzug für Senioren. Auch wenn man der Meinung sein kann, diese Form der Sozialhilfe sei falsch - das Volk will es so. Sollte bald wieder der Ruf ertönen, die Teilnahme an der Demokratie sei vertane Zeit, die da oben machten doch, was sie wollten, ginge der Vorwurf direkt und mit Grund an die Zürcher Regierung.

Gemessen an der politischen Zulässigkeit, hat der Regierungsrat den Bogen zweimal überspannt: mit seinem Engagement gegen das Steuerpaket des Bundes und mit seiner Weigerung, sich bei den Beförderungen des Staatspersonals dreinreden zu lassen. Der Regierungsrat hatte vielfach Gelegenheit, zum Steuerpaket Stellung zu nehmen, dieses zu kritisieren und dessen Auswirkungen auf den Kanton Zürich in schwarzen Farben zu malen. Wenn schliesslich aber eine breite Allianz von Parteien das Gremium davon abhält, die Zürcher Stimme zum Kantonsreferendum beizusteuern, so ist es unverständlich, dass die Regierungsmitglieder diesen Beschluss aktiv hintertreiben. Die Rechtfertigung, die Politiker als Einzelpersonen müssten mit ihren Meinungen nicht hinter dem Berg halten, ist reichlich dünn, schliesslich treten sie im Komitee ausdrücklich als Zürcher Regierungsräte auf. Auch das Engagement aller Schulter an Schulter lässt nur einen Schluss zu: Da hat eine Kantonsregierung sehr bewusst und gemeinsam beschlossen, den Entscheid des Kantonsrates zu hintertreiben. So ist die Rolle der Exekutive, der Ausführenden, sicher nicht auszulegen.

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Das Seilziehen um die Macht im Staate ist seit je in Gang. Wer in diesem Kraftakt nicht ständig verlieren will, strengt sich zusätzlich an. Sollte ein in den letzten Jahren kritischer und selbstbewusster gewordener Kantonsrat die Regierung zu zusätzlichen Trainings veranlasst haben, werden beide besser, und die Zürcherinnen und Zürcher können getrost in die Zukunft blicken. Die Reibungslosigkeit der politischen Abläufe in wirtschaftlich guten Zeiten kann nicht der Massstab sein. Eines aber dürfen die vier Frauen und drei Männer in der Zürcher Regierung nicht vergessen. Die Hosen im Hause Zürich haben das Volk und der Kantonsrat an, nicht sie.

bto.