|
Neue
Zürcher Zeitung, 7. Februar 2004, 03:17
Fürstentum
Regierungsrat?
Die
vier Frauen und drei Männer im Zürcher Regierungsrat scheinen sich
ihrer Sache im Moment sehr sicher zu sein. Der Kantonsrat und das Volk
können beschliessen, was sie wollen, doch der Regierungsrat macht,
was er will. So geschehen in der Frage des Steuerabzugs für Senioren,
den das Volk, sehr knapp zwar, wieder einführen will. Die Regierung
zeigt keine Lust, den Volkswunsch umzusetzen. Widerspenstig verhält
sie sich auch in der Frage des Steuerpakets des Bundes. Obwohl im
Kantonsrat eine breite Allianz von SVP, FDP, CVP und EVP im
unzweideutigen Verhältnis von 101 zu 67 Stimmen klar gemacht hat,
dass der Kanton Zürich das Steuerpaket nicht bekämpft, tun die
sieben Regierungsmitglieder genau das Gegenteil.
Der
Beispiele sind noch mehr. Vor sechs Wochen hat der Kantonsrat dem
Regierungsrat die Mittel für Beförderungen beim Personal gestrichen.
- Der Regierungsrat lässt gleichwohl höhere Löhne auszahlen.
Ebenfalls im Dezember hat der Kantonsrat beschlossen, in den Bereichen
Handarbeit und Lektionenzahl an Mittelschulen dürfe nicht so
einschneidend gespart werden, wie dies die Regierung vorschlug. Die
Zurückgepfiffene tat darauf kund, sie gedenke nicht, diesen Beschluss
umzusetzen. Demonstrativ passiv geht der Regierungsrat auch die vom
Kantonsrat 2003 beschlossene Revision des Steuergesetzes an. Er
beabsichtigt, sie erst 2006 in Kraft zu setzen.
Darf
die Regierung tun, was sie tut, fragt man sich angesichts dieser «Eigenständigkeit»,
oder schätzt sie ihre Stellung nach der Renaissance der Politik gegenüber
der Wirtschaft etwas gar wichtig ein? Verwechselt sie den
Regierungsrat mit einem Fürstentum?
Es
ist politischer Alltag, wenn eine Regierung andere Meinungen vertritt
als das Parlament. Deren Meinungsdifferenzen sind einer der Motoren
der Demokratie, die in der Regel zu ausgewogenen Lösungen führen.
Aussergewöhnlich aber sind die hohe Zahl der Widerborstigkeiten
innert kurzer Zeit sowie die Tatsache, dass die Regierung wie im Fall
des Steuerpaketes aktiv gegen den Beschluss des Kantonsrates vorgeht.
Wird ein Regierungsmitglied um seine Meinung gefragt, kann es die
Mehrheitsmeinung selbstverständlich vertreten. Aktives Unterlaufen
der Beschlüsse des Kantonsrates dagegen ist unzulässig. Das sehen
praktisch alle politischen Parteien so, die der Regierung solches
Gebaren denn auch in unüberhörbar gereiztem Ton ankreiden. Man neigt
dazu, den Kritikern zuzustimmen, schliesslich, so hat man es im
Staatskundeunterricht gelernt, fällt die Legislative die Beschlüsse,
die Exekutive führt diese aus.
Zu
beurteilen ist das Verhalten der Regierung wohl anhand dreier
Kriterien: der gesellschaftlichen Spielregeln, der politischen Zulässigkeit
und des geltenden Rechts. |
Mit
Blick auf die Moral lässt sich sagen, dass es durchaus beruhigend
ist, eine selbstbewusste Zürcher Regierung an der Arbeit zu wissen.
Ihre Mitglieder können mit gutem Recht auf die Volkswahl verweisen,
die genau sie als Personen mit bestimmtem politischem Programm ins Amt
gehoben hat. Gestützt auf diese Legitimation, darf sich ein Politiker
frei äussern. Gelangen die Wähler einmal zur Ansicht, ein
Regierungsmitglied treibe es zu bunt, können sie es bei nächster
Gelegenheit abwählen. Anders ist es aber bei einer Regierung, die
sich, um das zugehörige Modewort zu gebrauchen, renitent verhält,
weil sie Niederlagen nicht einstecken kann. Sie verliert ihre Glaubwürdigkeit
rasch, denn wer eine Abstimmung verloren hat, hat das nach geltendem
Demokratieverständnis zu akzeptieren und im Übrigen zu schweigen.
Bleibt
unter dem Aspekt des Respekts das Thema der Staatsverdrossenheit. Das
Volk wünscht einen Steuerabzug für Senioren. Auch wenn man der
Meinung sein kann, diese Form der Sozialhilfe sei falsch - das Volk
will es so. Sollte bald wieder der Ruf ertönen, die Teilnahme an der
Demokratie sei vertane Zeit, die da oben machten doch, was sie
wollten, ginge der Vorwurf direkt und mit Grund an die Zürcher
Regierung.
Gemessen
an der politischen Zulässigkeit, hat der Regierungsrat den Bogen
zweimal überspannt: mit seinem Engagement gegen das Steuerpaket des
Bundes und mit seiner Weigerung, sich bei den Beförderungen des
Staatspersonals dreinreden zu lassen. Der Regierungsrat hatte vielfach
Gelegenheit, zum Steuerpaket Stellung zu nehmen, dieses zu kritisieren
und dessen Auswirkungen auf den Kanton Zürich in schwarzen Farben zu
malen. Wenn schliesslich aber eine breite Allianz von Parteien das
Gremium davon abhält, die Zürcher Stimme zum Kantonsreferendum
beizusteuern, so ist es unverständlich, dass die Regierungsmitglieder
diesen Beschluss aktiv hintertreiben. Die Rechtfertigung, die
Politiker als Einzelpersonen müssten mit ihren Meinungen nicht hinter
dem Berg halten, ist reichlich dünn, schliesslich treten sie im
Komitee ausdrücklich als Zürcher Regierungsräte auf. Auch das
Engagement aller Schulter an Schulter lässt nur einen Schluss zu: Da
hat eine Kantonsregierung sehr bewusst und gemeinsam beschlossen, den
Entscheid des Kantonsrates zu hintertreiben. So ist die Rolle der
Exekutive, der Ausführenden, sicher nicht auszulegen.
/.../
Das
Seilziehen um die Macht im Staate ist seit je in Gang. Wer in diesem
Kraftakt nicht ständig verlieren will, strengt sich zusätzlich an.
Sollte ein in den letzten Jahren kritischer und selbstbewusster
gewordener Kantonsrat die Regierung zu zusätzlichen Trainings
veranlasst haben, werden beide besser, und die Zürcherinnen und Zürcher
können getrost in die Zukunft blicken. Die Reibungslosigkeit der
politischen Abläufe in wirtschaftlich guten Zeiten kann nicht der
Massstab sein. Eines aber dürfen die vier Frauen und drei Männer in
der Zürcher Regierung nicht vergessen. Die Hosen im Hause Zürich
haben das Volk und der Kantonsrat an, nicht sie.
bto. |