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Deklaration von
Eigenmietwert und Vermögenssteuerwert für die Steuererklärung 2003 AusgangslageAufgrund der neuen
Flugrouten im Süden und Osten des Flughafens haben die Immobilien an Wert
verloren. Der Wertverlust je Immobilie ist zur Zeit mangels Erfahrungswerten
(eingebrochener Markt) nicht bezifferbar. In diesen Tagen erhalten
Wohneigentümer die revidierten amtlichen Vermögenssteuer- und
Eigenmietwerte. Es ist zu beachten, dass in diesen Werten der Einfluss des
Fluglärms nicht berücksichtigt ist. Vorgehen Regierungsrat
Entgegen bisheriger Äusserungen
gab die kantonale Finanzdirektion letzte Woche bekannt, dass an den
bisherigen Eigenmietwerten festgehalten werde; nur in absoluten Ausnahme-fällen
könne mittels Gutachten (Liegenschaftenschätzung) eine Reduktion unter
Umständen erreicht werden. Die Finanzdirektion betreibt mit dieser
unpraktikablen Äusserung eine Art Wirtschaftsförderung für
Liegenschaftenschätzer! Mittels unserer Empfehlung
muss nun der Druck auf Regierungsrat / Finanzdirektion zur Präsentation
einer reellen Vorgehensweise massiv erhöht werden. Empfehlung HEV Dübendorf & Oberes
Glattal und VFSN
Je
nachdem, wie die weiteren Schachzüge der Regierung ausfallen, werden wir
unsererseits eine Empfehlung bezüglich des weiteren Vorgehens abgeben.
Dies
bedeutet, dass bei der individuellen Festsetzung der Reduktion zuzüglich
zum geschätzten Minderwert der Liegenschaft eine Sicherheitsmarge eingebaut
wird. Dies
ist notwendig für den Fall, dass die effektiven Wertverluste höher
ausfallen werden, als aufgrund der heutigen Situation absehbar ist. Die
Höhe der Reduktion kann je nach Standort durchaus zwischen 10%-50% liegen. Wie reagiert die Steuerbehörde auf die
Reduktion gemäss Punkt 2?
Gemäss Auskunft der kant.
Steuerverwaltung wird die Steuererklärung provisorisch bleiben bis die
Steuerbehörde (basierend auf Erfahrungswerten) mit den ihrerseits
revidierten Werten eine Einschätzung tätigt. Gegen diese kann dann
fristgerecht und begründet Einsprache erhoben werden. Dübendorf, 16. Februar
2004 Nichtbezahlen von Steuern 2) Beim Ausfüllen der Steuererklärung kann der Steuerpflichtige von vielfältigen Abzugsmöglichkeiten Gebrauch machen. Lassen
Sie sich vom Steuerfachmann beraten. Die erheblichen Liegenschaftenverluste können beim Eigenmietwert (Ertrag) und beim
Vermögenssteuerwert (Vermögen) abgezogen werden. Die meisten vom Südanflug Betroffenen setzen einen um 30 % reduzierten
Wert ein. Die Website www.steuerboykott.ch
informiert über die wichtigsten Fragen zu Eigenmietwert oder zur Bundessteuer.
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